Freitag, 22. Februar 2008

Unseriöse Maklerversprechen

Immer wieder höre und lese ich von Maklerversprechen wie: "Ich verkaufe Ihre Immobilie in längstens 4 Wochen!" Nun wie Glaubwürdig sind solche Versprechen?
Eine einfache Möglichkeit solche Versprechen auf Ihre Seriösität zu prüfen, besteht darin einen Passus in den Maklerauftrag zu nehmen. Wenn Sie ein solches Versprechen von einem Makler bekommen, damit sie Ihm einen Auftrag zur Vermittlung Ihrer Immobile geben, dann nehmen Sie folgende Vertragsklausel in den Auftrag:
"Wenn meine Immobilie trotz der Versicherung seitens des Maklers nicht innerhalb 4 Wochen durch den Makler zu dem im Maklerauftrag genannten Preis verkauft wird zahlt der Makler eine Pönale in Höhe von 3% des im Maklerauftrag genannten Kaufpreises an den Verkäufer."
Wenn Ihnen ein Makler diese Klausel akzeptiert können Sie davon ausgehen, dass er Ihre Immobilie wirklich in dem von Ihm angegebenen verkauft. Wichtig ist der Hinweis auf den im Maklervertrag vereinbarten Kaufpreis, denn oft kommt dann wirklich innerhalb der Frist ein Angebot, dass aber meistens weit unter dem Marktwert liegt. Wenn Sie Ihre Immobilie allerdings verschleudern möchten, brauchen Sie keinen Makler zu beauftragen!

Sie sollten auch hellhörig werden, wenn Sie ein solches Versprechen bekommen und der Makler dann einen Alleinvermittlungsauftrag über 6 Monate möchte. Warum einen Alleinvermittlungsauftrag auf 6 Monate, wenn er Ihre Immobilie ja in spätestens 4 Wochen verkauft. Es ist legitim, dass der Makler für den Verkauf einen Alleinvermittlungsauftrag haben möchte, nur genügt dieser in dem genannten Fall auch für die Zeit von 4 Wochen!

Hinterfragen Sie solche Versprechen auf alle Fälle ganz genau.