Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten und Sie den Entschluß gefasst haben werden Sie wenn Sie über einen Makler kaufen nicht um ein Kaufanbot herumkommen.
Einige Punkte sollten dabei aber beachtet werden!
Ein Kaufanbot ist ein verbindliches Angebot, das festlegt, dass Sie eine Immobilie zu dem im Kaufanbot festgehaltenen Preis kaufen. Wenn der Verkäufer das Angebot annimmt muß der Kauf auch abgewickelt werden und die Maklerprovision ist fällig.
Wenn Sie die Immobilie finanzieren müssen sollten Sie sich schon bevor Sie ein Kaufanbot stellen darum kümmern ob Sie die Finanzierung auch tatsächlich bekommen. Sollten Sie dei Finanzierung nämlich nicht bekommen wird die Maklerprovision trotzdem fällig. Der Ausweg ist eine Klausel im Kaufanbot wie "vorbehaltlich Finanzierungszusage". In diesem Fall ist die Maklerprovision nicht fällig wenn Sie die Finanzierung doch nicht bekommen.
Grundsätzlich gilt in Österreich bei Kaufanboten das Konsumentenschutzgesetz.
Das bedeutet im Klartext, dass Sie bei Stellung eines Kaufanbotes bei Erstbesichtigung der Immobilie 7 Tage Rücktrittsrecht haben ab der Unterzeichnung des Kaufanbotes, wenn Sie eine Kopie des Kaufanbotes sowie eine Rücktrittsbelehrung und eine Aufstellung der Nebenkosten erhalten haben (Verlangen sie die Rücktrittsbelehrung und die Nebenkosten in schriftlicher Form).
Bei Zweitbesichtigung mit Stellung eines Kaufanbotes haben Sie 48 Stunden Rücktrittsrecht.
Wenn Sie das Kaufanbot in den Büroräumen des Maklers stellen haben Sie keine Rücktrittsfrist und das Kaufanbot ist sofort verbindlich.
Das Kaufanbot sollte auch immer die genaue Adresse und die Daten (Größe etc.) der Immobilie enthalten.