Montag, 21. April 2008

Energieausweis

Energieausweis
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses (z.B. der zu erwartende Heizenergieverbrauch) sind darin enthalten. Je nach Bundesland stehen leicht unterschiedliche Angaben im Energieausweis. Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten: Die Energiekennzahl. Mit dieser Energiekennzahl können Häuser direkt verglichen werden.
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz schreibt vor, dass bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen ab 1. Jänner 2008 ein Energieausweis auszustellen ist.
Ab 1. Jänner 2009 gilt diese Regelung auch für bestehende Bauten, deren Baubewilligung vor dem 1.Jänner 2006 erteilt wurde. Vorgabe dafür ist die EU-Gebäuderichtlinie. Sie ist komplex und betrifft verschiedene Rechtsbereiche und Normen.
Es ist also Zeit sich über den Energieausweis Gedanken zu machen!