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Montag, 2. Dezember 2019

Welche Steuern fallen beim Hausverkauf an in Österreich an?

Der Hausverkauf ist für Privatpersonen in Österreich seit 2012 deutlich teurer geworden.

Seit dem April 2012 wurde in Österreich die Spekulationsfrist abgeschafft und durch die Immobilienertragsteuer ersetzt. Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen seit dem 1. April 2012 der Einkommensteuerpflicht. Zu den Grundstücken zählen:

  • Gebäude inkl. Eigentumswohnungen
  • Grund und Boden
  • Grundstücksgleiche Rechte (z.B. Baurechte)

Wie hoch die Immobilienertragsteuer ausfällt, hängt davon ab, wann das Haus erworben wurde. Gehört das Haus zu den sogenannten Altfällen, das heißt es wurde vor dem 31. März 2002 erworben, fällt eine Einkommensteuer von nur 4,2 Prozent des Veräußerungsgewinnes an, da 86 Prozent davon als pauschale Anschaffungskosten abgezogen werden. Wurde die Liegenschaft allerdings nach Ende 1987 umgewidmet, müssen 18 Prozent des Gewinns versteuert werden.
Für Neufälle, die nach dem 31. März 2002 erworben wurden, gilt der volle Steuersatz von 30 Prozent.

Rechenbeispiele und weitere Info in welchen besonderen Fällen die Immobilienertragssteuer nicht oder vermindert anfällt, finden Sie hier >>>

https://bestimmo.blogspot.com
Immobiliensteuer

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Spekulationssteuer bei Immobilien

Spekulationssteuer bei Immobilien


Die Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren wurde in Österreich abgeschafft. Daher unterliegen ab 1. April 2012 grundsätzlich sämtliche Gewinne die aus Veräußerung von Immobilien entstehen der Einkommensteuerpflicht.

Mehr Info gibt es hier >>>>>>