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Mittwoch, 25. Februar 2015

Nebenkosten Immobilienkauf Deutschland


Nebenkosten Immobilienkauf Deutschland
 
> Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland, zwischen 3,5 % und 6,5 % des Gesamtkaufpreises.


> Eintragungsgebühr ins Grundbuch: Beträgt rund 0,5 % vom Kaufpreis.


> Maklerhonorar: zwischen 3 und 6 % zuzüglich MwSt. (Richtsätze!) Bei Kauf von Privat gibt es keine Maklerprovision


> Honorar für den Notar: 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Der notariell beglaubigte Kaufvertrag beim Immobilienkauf ist gesetzlich vorgeschrieben


> Gebühr für die Finanzierung sind mit der Bank abzuklären.
 
 
Ohne Gewähr. Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie eine genaue Aufstellung der Nebenkosten erstellen!

Donnerstag, 4. September 2008

Immobilieninseration

Bei der Immobilieninseration durch Makler werden immer mehr Plattformen verwendet. Was natürlich den Vorteil hat das eigene Angebot einer breiteren Masse vorzustellen birgt aber auch gravierende Nachteile! Angenommen ein größerer Immobilienmakler hat rund 1000 Objekte in seinem Angebot. Wenn er nun auf drei Plattformen inseriert deckt er bereits ein breites Spektrum ab, vorrausgesetzt es handelt sich um Plattformen mit guter Performance. Wenn jetzt derselbe Makler im unbegrenzten Immobilienrausch auf 30 Plattformen seine Objekte anbietet sind für die Kunden scheinbar um ein vielfaches mehr an Objekten am Markt. Einfache Rechnung: 1000 Immobilien X 3 Plattformen = 3000 scheinbar vorhandene Immobilien - 1000 Immobilien X 30 Plattformen = 30000 scheinbar vorhandene Immobilien!
Da auf den verschiedenen Plattformen auch oft unterschiedliche Fotos in der Voransicht erscheinen glaubt der Immobilien Suchende an ein massives Angebot, das es aber in Wahrheit gar nicht gibt. Somit wird auch für den Makler das Verkaufen ungleich schwerer, da der Kunde eher keinen Kompromiss eingeht, da ja onehin soviele Immobilien am Markt sind.

Mittwoch, 20. August 2008

Kompetenz der Makler

Auch wenn es absolut seriöse Makler gibt kann man manchmal an der Kompetenz von Immobilienmaklern zweifeln. Das Maklergewerbe ist zwar ein Konzessioniertes Gewerbe, das eine Ausbildung und Prüfung vorraussetzt, jedoch ist es bei mittleren oder größeren Firmen üblich Mitarbeiter auf selbständiger Basis zu beschäftigen. Diese haben dann einen eigenen Gewrbeschein wie "Adressvermittler oder ähnliches".
Nun werden in der Regel diese Mitarbeiter auch geschult aber meistens geht es bei diesen Schulungen darum wie mann den Kunden am besten dazu bringt zu unterschreiben. Die wirkliche fachliche Qualifikation fehlt meistens oder es besteht ein gewisser Grad an Halbwissen, welches immer wieder dazu führt, das Kunden falsch oder unrichtig informiert werden.

Deshalb sollten Sie wenn Sie einen Makler beauftragen auch die fachliche Qualifikation des Mitarbeiters der Sie betreuen soll hinterfragen. Am besten ist es wenn Sie es mit einem Makler zu tun haben, der auch die Maklerprüfung selbst abgelegt hat.

Freitag, 22. Februar 2008

Unseriöse Maklerversprechen

Immer wieder höre und lese ich von Maklerversprechen wie: "Ich verkaufe Ihre Immobilie in längstens 4 Wochen!" Nun wie Glaubwürdig sind solche Versprechen?
Eine einfache Möglichkeit solche Versprechen auf Ihre Seriösität zu prüfen, besteht darin einen Passus in den Maklerauftrag zu nehmen. Wenn Sie ein solches Versprechen von einem Makler bekommen, damit sie Ihm einen Auftrag zur Vermittlung Ihrer Immobile geben, dann nehmen Sie folgende Vertragsklausel in den Auftrag:
"Wenn meine Immobilie trotz der Versicherung seitens des Maklers nicht innerhalb 4 Wochen durch den Makler zu dem im Maklerauftrag genannten Preis verkauft wird zahlt der Makler eine Pönale in Höhe von 3% des im Maklerauftrag genannten Kaufpreises an den Verkäufer."
Wenn Ihnen ein Makler diese Klausel akzeptiert können Sie davon ausgehen, dass er Ihre Immobilie wirklich in dem von Ihm angegebenen verkauft. Wichtig ist der Hinweis auf den im Maklervertrag vereinbarten Kaufpreis, denn oft kommt dann wirklich innerhalb der Frist ein Angebot, dass aber meistens weit unter dem Marktwert liegt. Wenn Sie Ihre Immobilie allerdings verschleudern möchten, brauchen Sie keinen Makler zu beauftragen!

Sie sollten auch hellhörig werden, wenn Sie ein solches Versprechen bekommen und der Makler dann einen Alleinvermittlungsauftrag über 6 Monate möchte. Warum einen Alleinvermittlungsauftrag auf 6 Monate, wenn er Ihre Immobilie ja in spätestens 4 Wochen verkauft. Es ist legitim, dass der Makler für den Verkauf einen Alleinvermittlungsauftrag haben möchte, nur genügt dieser in dem genannten Fall auch für die Zeit von 4 Wochen!

Hinterfragen Sie solche Versprechen auf alle Fälle ganz genau.

Montag, 21. Januar 2008

Maklerprovision

Die Maklerprovision in Österreich beträgt im Falle eines Kaufes einer Immobilie:

Provisionshöhe bei einem Kaufpreis
bis € 36.336 je 4% des Kaufpreises
von € 36.337 bis € 48.449 je € 1.453 Fixbetrag
ab € 48.450 je 3% des Kaufpreises
jeweils zuzüglich 20% USt.

In Der Regel zahlen diese Beträge beide Parteien (sowohl Käufer als auch Verkäufer)
Wichtig ist dass die Beträge jeweils zuzüglich 20 % Ust angegeben sind. Sie zahlen also bei einem erfolgreichen Verkauf nicht 3% sondern 3,6%.

Es handelt sich bei diesen Beträgen um gesetzliche Höchstprovisionen und nicht wie manchmal dargestellt wird um gesetzliche Werte. Natürlich wird ein Makler bestrebt sein die Höchstprovision zu verrechnen. Wenn Die Leistung des Maklers gepaßt hat ist das auch in Ordnung. Entgegen der Regelung, daß Preise für Endkonsumenten immer inclusive der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein müßen hält sich im Maklerbereich immer noch die Angabe der Nettoprovision mit dem Zusatz "zuzüglich Ust".

Die Provision wird nur ällig im Falle des Zustandekommens des Kaufvertrages mit dem vom Makler vermittelten Kunden.
Wann die Provision sonst noch fällig werden kann (besondere Vereinbarungen im Maklervertrag) erfahren Sie in einem der nächsten Post

Mittwoch, 9. Januar 2008

Maklervertrag

Bei einem Maklervertrag werden zwei Arten unterschieden: Alleinvermittlungsauftrag und Schlichter Vermittlungsauftrag.
Bei einem Alleinvermittlungsauftrag ist der Makler alleine beauftragt die Immobilie zu verkaufen und bekommt auf alle Fälle seine Provision, egal wie edr Verkauf zustandegekommen ist. Ausserdem ist der Alleinvermittlungsauftrag auf maximal 6 Monate befristet und kann in der Zeit nur unter ganz besonderen Umständen gekündigt werden.
Bei einem schlichten Vermittlungsauftrag können mehrer Makler beauftragt werden und die Immobilie auch selbst veräußert werden. Der schlichte Vermittlungsauftrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Provision erhält der Makler nur dann wenn die Immobilie auch tatsächlich von Ihm verkauft wurde.

Hausverkauf Makler oder Privat?

Wenn man eine Immobilie verkauft steht man häufig vor der Frage ob man privat verkauft oder über einen Makler. Wenn man einen Makler hinzuzieht sollte man sich einige Dinge vorher gründlich überlegen. > Was kann der Makler > Was erwarte ich von einem Makler > Was kostet ein Makler > Welche Referenzen hat der Makler.

Der Privatverkauf hat die Vorteile dass man sich viele Kosten und unter Umständen auch Ärger erspart. In den nächsten Tagen werde ich einige Erklärungen zu sogenannten Maklerverträgen liefern, sowie Tipps und Tricks für einem Vekauf von privat zu privat.
Schauen Sie öfters vorbei....