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Mittwoch, 25. Februar 2015

Nebenkosten Immobilienkauf Österreich


Nebenkosten Immobilienkauf Österreich
> Grunderwerbsteuer: Beträgt 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Nur bei Vertragsabschluss unter Ehegatten oder nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Enkelkinder) beträgt die Grunderwerbssteuer 2 % vom Kaufpreis.


> Eintragungsgebühr ins Grundbuch: Beträgt 1,1 % vom Kaufpreis.


> Maklerhonorar: Beträgt ab 48.448 Euro Kaufpreis 3 % plus Mehrwertsteuer.(Ausnahmen: Kaufpreis von 36.336 Euro bis 48.448 Euro: max. € 1.453,- / Kaufpreis bis 36.336 Euro: max. 4% des Kaufpreises jeweils zuzüglich MwSt.). Es handelt sich dabei um die gesetzliche Höchstprovision. Bei Kauf von Privat gibt es keine Maklerprovision


> Honorar für den Vertragserrichter (Notar oder Rechtsanwalt): Dieses ist abhängig vom Kaufpreis und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.


> Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch: 1,2 Prozent vom Pfandrecht. Wird nur bei Fremdfinanzierung fällig.


>Anmerkung der Rangordnung für die Verpfändung: Diese beträgt 0,6 Prozent des Pfandrechts. Wird nur bei Fremdfinanzierung fällig.


> Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften (Kaufvertrag etc.): Abhängig vom Kaufpreis oder der Höhe des Pfandrechts und sind durch die jeweiligen Kammertarife (Rechtsanwälte, Notare) festgelegt.




Donnerstag, 13. März 2008

Maklerprovision bei Vermietung

Wie gestern in den Medien angekündigt wird die Maklerprovision bei Vermietung gesenkt.
Die neue Höchstprovision beträgt dann bei unbefristeter Vermietung 2 Monatsmieten statt bisher 3 Monatsmieten. Mit diesem Schritt will die Regierung den Hohen Wohnungskosten entgegenwirken und die Maklerprovision auf Europäisches Nivau anpassen. Die Neuregelung wird vorauassichtlich im Laufe des Jahres 2008 in Kraft treten.

Freitag, 25. Januar 2008

Kaufanbot

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten und Sie den Entschluß gefasst haben werden Sie wenn Sie über einen Makler kaufen nicht um ein Kaufanbot herumkommen.
Einige Punkte sollten dabei aber beachtet werden!
Ein Kaufanbot ist ein verbindliches Angebot, das festlegt, dass Sie eine Immobilie zu dem im Kaufanbot festgehaltenen Preis kaufen. Wenn der Verkäufer das Angebot annimmt muß der Kauf auch abgewickelt werden und die Maklerprovision ist fällig.
Wenn Sie die Immobilie finanzieren müssen sollten Sie sich schon bevor Sie ein Kaufanbot stellen darum kümmern ob Sie die Finanzierung auch tatsächlich bekommen. Sollten Sie dei Finanzierung nämlich nicht bekommen wird die Maklerprovision trotzdem fällig. Der Ausweg ist eine Klausel im Kaufanbot wie "vorbehaltlich Finanzierungszusage". In diesem Fall ist die Maklerprovision nicht fällig wenn Sie die Finanzierung doch nicht bekommen.
Grundsätzlich gilt in Österreich bei Kaufanboten das Konsumentenschutzgesetz.
Das bedeutet im Klartext, dass Sie bei Stellung eines Kaufanbotes bei Erstbesichtigung der Immobilie 7 Tage Rücktrittsrecht haben ab der Unterzeichnung des Kaufanbotes, wenn Sie eine Kopie des Kaufanbotes sowie eine Rücktrittsbelehrung und eine Aufstellung der Nebenkosten erhalten haben (Verlangen sie die Rücktrittsbelehrung und die Nebenkosten in schriftlicher Form).
Bei Zweitbesichtigung mit Stellung eines Kaufanbotes haben Sie 48 Stunden Rücktrittsrecht.
Wenn Sie das Kaufanbot in den Büroräumen des Maklers stellen haben Sie keine Rücktrittsfrist und das Kaufanbot ist sofort verbindlich.
Das Kaufanbot sollte auch immer die genaue Adresse und die Daten (Größe etc.) der Immobilie enthalten.

Montag, 21. Januar 2008

Maklerprovision

Die Maklerprovision in Österreich beträgt im Falle eines Kaufes einer Immobilie:

Provisionshöhe bei einem Kaufpreis
bis € 36.336 je 4% des Kaufpreises
von € 36.337 bis € 48.449 je € 1.453 Fixbetrag
ab € 48.450 je 3% des Kaufpreises
jeweils zuzüglich 20% USt.

In Der Regel zahlen diese Beträge beide Parteien (sowohl Käufer als auch Verkäufer)
Wichtig ist dass die Beträge jeweils zuzüglich 20 % Ust angegeben sind. Sie zahlen also bei einem erfolgreichen Verkauf nicht 3% sondern 3,6%.

Es handelt sich bei diesen Beträgen um gesetzliche Höchstprovisionen und nicht wie manchmal dargestellt wird um gesetzliche Werte. Natürlich wird ein Makler bestrebt sein die Höchstprovision zu verrechnen. Wenn Die Leistung des Maklers gepaßt hat ist das auch in Ordnung. Entgegen der Regelung, daß Preise für Endkonsumenten immer inclusive der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein müßen hält sich im Maklerbereich immer noch die Angabe der Nettoprovision mit dem Zusatz "zuzüglich Ust".

Die Provision wird nur ällig im Falle des Zustandekommens des Kaufvertrages mit dem vom Makler vermittelten Kunden.
Wann die Provision sonst noch fällig werden kann (besondere Vereinbarungen im Maklervertrag) erfahren Sie in einem der nächsten Post