Mittwoch, 25. Februar 2015

Nebenkosten Immobilienkauf Deutschland


Nebenkosten Immobilienkauf Deutschland
 
> Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland, zwischen 3,5 % und 6,5 % des Gesamtkaufpreises.


> Eintragungsgebühr ins Grundbuch: Beträgt rund 0,5 % vom Kaufpreis.


> Maklerhonorar: zwischen 3 und 6 % zuzüglich MwSt. (Richtsätze!) Bei Kauf von Privat gibt es keine Maklerprovision


> Honorar für den Notar: 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. Der notariell beglaubigte Kaufvertrag beim Immobilienkauf ist gesetzlich vorgeschrieben


> Gebühr für die Finanzierung sind mit der Bank abzuklären.
 
 
Ohne Gewähr. Lassen Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie eine genaue Aufstellung der Nebenkosten erstellen!

Nebenkosten Immobilienkauf Österreich


Nebenkosten Immobilienkauf Österreich
> Grunderwerbsteuer: Beträgt 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Nur bei Vertragsabschluss unter Ehegatten oder nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Enkelkinder) beträgt die Grunderwerbssteuer 2 % vom Kaufpreis.


> Eintragungsgebühr ins Grundbuch: Beträgt 1,1 % vom Kaufpreis.


> Maklerhonorar: Beträgt ab 48.448 Euro Kaufpreis 3 % plus Mehrwertsteuer.(Ausnahmen: Kaufpreis von 36.336 Euro bis 48.448 Euro: max. € 1.453,- / Kaufpreis bis 36.336 Euro: max. 4% des Kaufpreises jeweils zuzüglich MwSt.). Es handelt sich dabei um die gesetzliche Höchstprovision. Bei Kauf von Privat gibt es keine Maklerprovision


> Honorar für den Vertragserrichter (Notar oder Rechtsanwalt): Dieses ist abhängig vom Kaufpreis und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.


> Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch: 1,2 Prozent vom Pfandrecht. Wird nur bei Fremdfinanzierung fällig.


>Anmerkung der Rangordnung für die Verpfändung: Diese beträgt 0,6 Prozent des Pfandrechts. Wird nur bei Fremdfinanzierung fällig.


> Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften (Kaufvertrag etc.): Abhängig vom Kaufpreis oder der Höhe des Pfandrechts und sind durch die jeweiligen Kammertarife (Rechtsanwälte, Notare) festgelegt.