Freitag, 25. Januar 2008

Ist ein Keller notwendig?

Ist ein Keller bei einem Haus unverzichtbar? Nun da gehen die Meinungen auseinander. Während die einen auf einen Keller überhaupt nicht verzichten können ist er für die anderen entbehrbar. Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder bauen sollte man aber bezüglich Keller doch einige Überlegungen anstellen.
Ein Keller schlägt in den Baukosten wesentlich höher zu Buche als die selbe Fläche als ebenerdiger Nebenraum! Dazu muss aber auch das Grundstück die notwendige Fläche bieten, da ja eine größere Fläche bebaut wird.
Eine weitere Überlegung ist auch die Benutzung. Alles was in den Keller kommt muss über Stiegen hinunter und wieder hinaufgetragen werden, was sich besonders bei sperrigen Objekten als mühsam erweisen kann. Und denken Sie daran das auch Sie älter werden und Stiegensteigen beschwerlicher werden kann.
Man sollte also zweimal darüber nachdenken ob ein Keller unverzichtbar ist

Kaufanbot

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten und Sie den Entschluß gefasst haben werden Sie wenn Sie über einen Makler kaufen nicht um ein Kaufanbot herumkommen.
Einige Punkte sollten dabei aber beachtet werden!
Ein Kaufanbot ist ein verbindliches Angebot, das festlegt, dass Sie eine Immobilie zu dem im Kaufanbot festgehaltenen Preis kaufen. Wenn der Verkäufer das Angebot annimmt muß der Kauf auch abgewickelt werden und die Maklerprovision ist fällig.
Wenn Sie die Immobilie finanzieren müssen sollten Sie sich schon bevor Sie ein Kaufanbot stellen darum kümmern ob Sie die Finanzierung auch tatsächlich bekommen. Sollten Sie dei Finanzierung nämlich nicht bekommen wird die Maklerprovision trotzdem fällig. Der Ausweg ist eine Klausel im Kaufanbot wie "vorbehaltlich Finanzierungszusage". In diesem Fall ist die Maklerprovision nicht fällig wenn Sie die Finanzierung doch nicht bekommen.
Grundsätzlich gilt in Österreich bei Kaufanboten das Konsumentenschutzgesetz.
Das bedeutet im Klartext, dass Sie bei Stellung eines Kaufanbotes bei Erstbesichtigung der Immobilie 7 Tage Rücktrittsrecht haben ab der Unterzeichnung des Kaufanbotes, wenn Sie eine Kopie des Kaufanbotes sowie eine Rücktrittsbelehrung und eine Aufstellung der Nebenkosten erhalten haben (Verlangen sie die Rücktrittsbelehrung und die Nebenkosten in schriftlicher Form).
Bei Zweitbesichtigung mit Stellung eines Kaufanbotes haben Sie 48 Stunden Rücktrittsrecht.
Wenn Sie das Kaufanbot in den Büroräumen des Maklers stellen haben Sie keine Rücktrittsfrist und das Kaufanbot ist sofort verbindlich.
Das Kaufanbot sollte auch immer die genaue Adresse und die Daten (Größe etc.) der Immobilie enthalten.

Montag, 21. Januar 2008

Maklerprovision

Die Maklerprovision in Österreich beträgt im Falle eines Kaufes einer Immobilie:

Provisionshöhe bei einem Kaufpreis
bis € 36.336 je 4% des Kaufpreises
von € 36.337 bis € 48.449 je € 1.453 Fixbetrag
ab € 48.450 je 3% des Kaufpreises
jeweils zuzüglich 20% USt.

In Der Regel zahlen diese Beträge beide Parteien (sowohl Käufer als auch Verkäufer)
Wichtig ist dass die Beträge jeweils zuzüglich 20 % Ust angegeben sind. Sie zahlen also bei einem erfolgreichen Verkauf nicht 3% sondern 3,6%.

Es handelt sich bei diesen Beträgen um gesetzliche Höchstprovisionen und nicht wie manchmal dargestellt wird um gesetzliche Werte. Natürlich wird ein Makler bestrebt sein die Höchstprovision zu verrechnen. Wenn Die Leistung des Maklers gepaßt hat ist das auch in Ordnung. Entgegen der Regelung, daß Preise für Endkonsumenten immer inclusive der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein müßen hält sich im Maklerbereich immer noch die Angabe der Nettoprovision mit dem Zusatz "zuzüglich Ust".

Die Provision wird nur ällig im Falle des Zustandekommens des Kaufvertrages mit dem vom Makler vermittelten Kunden.
Wann die Provision sonst noch fällig werden kann (besondere Vereinbarungen im Maklervertrag) erfahren Sie in einem der nächsten Post

Richtig Inserieren

Wenn Sie eine Immobilie privat anbieten und inserieren sollten Sie einige Grundregeln beachten um auch ein erfolgreiches Inserat zu schalten.

1) Welches Objekt bieten Sie an (Eigentumswohnung, Baugrund, Einfamilienhaus, Bauernhaus, etc.)

2) Wie groß ist das Objekt

3) Wieviel Zimmer hat das Objekt

4) Wo liegt das Objekt (Ort)

5) Der Verkaufspreis

6) Der Zustand wahrheitsgetreu! (Sehr gut, gut, mittelmäßig, renovierungsbedürftig)

7) Wenn möglich sollten Sie zumindest ein Foto im Inserat haben (ein Bild sagt mehr als tausend Worte)

Ich sehe immer wieder Inserate die folgendermaßen aussehen:
Haus in Niedrösterreich zu verkaufen. Tel. 01/XXXXXXXX

Nun was glauben Sie wie erfolgreich wird ein solches Inserat sein?

Viele Potenzielle Käufer machen sich gar nicht die Mühe auf solch ein Inserat überhaupt Kontakt aufzunehmen. Schalten Sie also ein Inserat, dass einiges über das Objekt aussagt. So finden Sie den Potenziellen Käuferkreis viel schneller und zielgerichtet. Es erspart auch Ihnen viel Zeit und Ärger.