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Montag, 2. Dezember 2019

Welche Steuern fallen beim Hausverkauf an in Österreich an?

Der Hausverkauf ist für Privatpersonen in Österreich seit 2012 deutlich teurer geworden.

Seit dem April 2012 wurde in Österreich die Spekulationsfrist abgeschafft und durch die Immobilienertragsteuer ersetzt. Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken unterliegen seit dem 1. April 2012 der Einkommensteuerpflicht. Zu den Grundstücken zählen:

  • Gebäude inkl. Eigentumswohnungen
  • Grund und Boden
  • Grundstücksgleiche Rechte (z.B. Baurechte)

Wie hoch die Immobilienertragsteuer ausfällt, hängt davon ab, wann das Haus erworben wurde. Gehört das Haus zu den sogenannten Altfällen, das heißt es wurde vor dem 31. März 2002 erworben, fällt eine Einkommensteuer von nur 4,2 Prozent des Veräußerungsgewinnes an, da 86 Prozent davon als pauschale Anschaffungskosten abgezogen werden. Wurde die Liegenschaft allerdings nach Ende 1987 umgewidmet, müssen 18 Prozent des Gewinns versteuert werden.
Für Neufälle, die nach dem 31. März 2002 erworben wurden, gilt der volle Steuersatz von 30 Prozent.

Rechenbeispiele und weitere Info in welchen besonderen Fällen die Immobilienertragssteuer nicht oder vermindert anfällt, finden Sie hier >>>

https://bestimmo.blogspot.com
Immobiliensteuer

Montag, 26. November 2012

Grund als Wertanlage

Grundstücke als Wertanlage sind wieder sehr beliebt geworden. Gerade in Wirtschaftlich schlechteren Zeiten gewinnt Grund und Boden wieder an beliebtheit. Es ist eine relativ beständige Wertanlage und der eigene Garten als Nutzgarten angelegt sichert das eigene Gemüse Ein Gemüsebett mit 200m² sichert die Grundnahrung einer vierköpfigen Familie! Es rentiert sich also durchaus in eigenen Grund und Boden zu investieren, gerade in Zeiten stark steigender Mieten.

Donnerstag, 4. September 2008

Begriffserklärung Wohnformen

Hier einige Begriffserklärungen zu den Verschiedenen Haus und Wohnungstypen:

Einfamilienhaus: Ein- oder Mehrgeschossiges freistehendes Haus dass der Befriedigung von Wohnraum für eine Familie dient.

Zwei- oder Mehrfamilienhaus: Ein- oder Mehrgeschossiges freistehendes Haus dass der Befriedigung von Wohnraum für Zwei oder Mehr Familien dient, wobei die Wohneinheiten getrennt sind und für jede Wohneinheit ein eigener Eingang innerhalb oder außerhalb des Gebäudes besteht.

Reihenhaus: Im Verbund von mehreren Häusern in einer Reihe errichtet, wobei die Gesamtzahl der Räume meist auf zwei oder Mehr Geschosse verteilt ist. Typisch für Reihenhäuser ist auch der meist kleine Garten.

Bauernhaus: Wohnhaus mit maximal 4 Wohneinheiten und typisch landwirtschaftlichen Nebengebäuden (Stall, Stadel, etc.).

Landhaus: entspricht in etwa dem Bauernhaus mit Standort im ländlichen Raum jedoch Ohne die typischen landwirtschaftlichen Nebengebäude.

Bungalow: Eingeschossiges nicht unterkellertes Haus meist in Leichtbauweise, welches nicht aufgestockt werden kann.

Villa: Repräsentatives Haus mit einer Vielzahl von Räumen (oft mehr Schlafzimmer, Bäder, etc.).

Zinshaus: Haus mit mehreren Wohnungen, die Vermietet werden.

Singlewohnung: Kleine Wohnung meist mit wohn- schlafraum, dass den Wohnbedarf für eine Person deckt.

Maissonettwohnung: Eine Wohnung, die sich Innerhalb eines Gebäudes über zwei Stockwerke erstreckt wobei der Zugang zum zweiten Geschoss innerhalb der Wohnung liegt.

Dachterrassenwohnung: Eine Wohnung die im letzten Stock eines Gebäudes liegt und eine eigene Terrasse hat.

Loft: Eine Wohnung die in einem ehemaligen Fabrikgebäude entstanden ist und meist keine räumliche Trennung mit Mauern innerhalb der Wohnung hat.