Montag, 21. Januar 2008

Maklerprovision

Die Maklerprovision in Österreich beträgt im Falle eines Kaufes einer Immobilie:

Provisionshöhe bei einem Kaufpreis
bis € 36.336 je 4% des Kaufpreises
von € 36.337 bis € 48.449 je € 1.453 Fixbetrag
ab € 48.450 je 3% des Kaufpreises
jeweils zuzüglich 20% USt.

In Der Regel zahlen diese Beträge beide Parteien (sowohl Käufer als auch Verkäufer)
Wichtig ist dass die Beträge jeweils zuzüglich 20 % Ust angegeben sind. Sie zahlen also bei einem erfolgreichen Verkauf nicht 3% sondern 3,6%.

Es handelt sich bei diesen Beträgen um gesetzliche Höchstprovisionen und nicht wie manchmal dargestellt wird um gesetzliche Werte. Natürlich wird ein Makler bestrebt sein die Höchstprovision zu verrechnen. Wenn Die Leistung des Maklers gepaßt hat ist das auch in Ordnung. Entgegen der Regelung, daß Preise für Endkonsumenten immer inclusive der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein müßen hält sich im Maklerbereich immer noch die Angabe der Nettoprovision mit dem Zusatz "zuzüglich Ust".

Die Provision wird nur ällig im Falle des Zustandekommens des Kaufvertrages mit dem vom Makler vermittelten Kunden.
Wann die Provision sonst noch fällig werden kann (besondere Vereinbarungen im Maklervertrag) erfahren Sie in einem der nächsten Post

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