Donnerstag, 7. Februar 2008

Aufschließungskosten bei Baugrundstücken

Beim Erwerb von Baugrundstücken sollte man immer genau hinterfragen ob das Grundstück bereits aufgeschloßen ist und die Aufschließungskosten auch schon bezahlt sind. Aufgeschloßen ist ein Grundstück wenn es reif zur Bebauung ist (Zufahrtsmöglichkeiten etc.)und alle verfügbaren Anschlußleitungen am Grund sind (Strom, Wasser, Kanal, Gas). Ein Grundstück kann schon aufgeschloßen sein obwohl die Kosten dafür noch nicht beglichen sind. Das kann daran liegen, daß Gemeinden den Besitzern die Kosten für die Aufschließung für einige Zeit stunden. Die Aufschließungskosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und können auch leicht einen 5-stelligen € Betrag ausmachen. Wenn das Grundstück noch nicht aufgeschloßen ist oder die Kosten dafür noch nicht beglichen sind informieren Sie sich immer auf der zuständigen Gemeinde über die aktuellen Kosten für das betreffende Grundstück.
Grundstückspreise wie sie an diversen Stellen veröffentlicht werden geben in der Regel einen Preisspiegel für unaufgeschloßene Grundstücke wieder.

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