Donnerstag, 4. September 2008

Begriffserklärung Wohnformen

Hier einige Begriffserklärungen zu den Verschiedenen Haus und Wohnungstypen:

Einfamilienhaus: Ein- oder Mehrgeschossiges freistehendes Haus dass der Befriedigung von Wohnraum für eine Familie dient.

Zwei- oder Mehrfamilienhaus: Ein- oder Mehrgeschossiges freistehendes Haus dass der Befriedigung von Wohnraum für Zwei oder Mehr Familien dient, wobei die Wohneinheiten getrennt sind und für jede Wohneinheit ein eigener Eingang innerhalb oder außerhalb des Gebäudes besteht.

Reihenhaus: Im Verbund von mehreren Häusern in einer Reihe errichtet, wobei die Gesamtzahl der Räume meist auf zwei oder Mehr Geschosse verteilt ist. Typisch für Reihenhäuser ist auch der meist kleine Garten.

Bauernhaus: Wohnhaus mit maximal 4 Wohneinheiten und typisch landwirtschaftlichen Nebengebäuden (Stall, Stadel, etc.).

Landhaus: entspricht in etwa dem Bauernhaus mit Standort im ländlichen Raum jedoch Ohne die typischen landwirtschaftlichen Nebengebäude.

Bungalow: Eingeschossiges nicht unterkellertes Haus meist in Leichtbauweise, welches nicht aufgestockt werden kann.

Villa: Repräsentatives Haus mit einer Vielzahl von Räumen (oft mehr Schlafzimmer, Bäder, etc.).

Zinshaus: Haus mit mehreren Wohnungen, die Vermietet werden.

Singlewohnung: Kleine Wohnung meist mit wohn- schlafraum, dass den Wohnbedarf für eine Person deckt.

Maissonettwohnung: Eine Wohnung, die sich Innerhalb eines Gebäudes über zwei Stockwerke erstreckt wobei der Zugang zum zweiten Geschoss innerhalb der Wohnung liegt.

Dachterrassenwohnung: Eine Wohnung die im letzten Stock eines Gebäudes liegt und eine eigene Terrasse hat.

Loft: Eine Wohnung die in einem ehemaligen Fabrikgebäude entstanden ist und meist keine räumliche Trennung mit Mauern innerhalb der Wohnung hat.

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