Mittwoch, 25. Februar 2015

Nebenkosten Immobilienkauf Österreich


Nebenkosten Immobilienkauf Österreich
> Grunderwerbsteuer: Beträgt 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Nur bei Vertragsabschluss unter Ehegatten oder nahen Verwandten (Eltern, Kinder, Enkelkinder) beträgt die Grunderwerbssteuer 2 % vom Kaufpreis.


> Eintragungsgebühr ins Grundbuch: Beträgt 1,1 % vom Kaufpreis.


> Maklerhonorar: Beträgt ab 48.448 Euro Kaufpreis 3 % plus Mehrwertsteuer.(Ausnahmen: Kaufpreis von 36.336 Euro bis 48.448 Euro: max. € 1.453,- / Kaufpreis bis 36.336 Euro: max. 4% des Kaufpreises jeweils zuzüglich MwSt.). Es handelt sich dabei um die gesetzliche Höchstprovision. Bei Kauf von Privat gibt es keine Maklerprovision


> Honorar für den Vertragserrichter (Notar oder Rechtsanwalt): Dieses ist abhängig vom Kaufpreis und ist durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.


> Gebühr für die Eintragung von Pfandrechten ins Grundbuch: 1,2 Prozent vom Pfandrecht. Wird nur bei Fremdfinanzierung fällig.


>Anmerkung der Rangordnung für die Verpfändung: Diese beträgt 0,6 Prozent des Pfandrechts. Wird nur bei Fremdfinanzierung fällig.


> Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften (Kaufvertrag etc.): Abhängig vom Kaufpreis oder der Höhe des Pfandrechts und sind durch die jeweiligen Kammertarife (Rechtsanwälte, Notare) festgelegt.




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