Mittwoch, 9. Januar 2008

Maklervertrag

Bei einem Maklervertrag werden zwei Arten unterschieden: Alleinvermittlungsauftrag und Schlichter Vermittlungsauftrag.
Bei einem Alleinvermittlungsauftrag ist der Makler alleine beauftragt die Immobilie zu verkaufen und bekommt auf alle Fälle seine Provision, egal wie edr Verkauf zustandegekommen ist. Ausserdem ist der Alleinvermittlungsauftrag auf maximal 6 Monate befristet und kann in der Zeit nur unter ganz besonderen Umständen gekündigt werden.
Bei einem schlichten Vermittlungsauftrag können mehrer Makler beauftragt werden und die Immobilie auch selbst veräußert werden. Der schlichte Vermittlungsauftrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Provision erhält der Makler nur dann wenn die Immobilie auch tatsächlich von Ihm verkauft wurde.

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